Hygienemassnahmen
Gemäß Verordnung des Landes gelten für den 2. Öffnungsschritt (7-Tage Inzidenz sinkt weiter nach Öffnungsschritt 1) für das Training Einlassregelungen nach dem ggg-Prinzip (getestet, geimpft, genesen). Das Training ist also nur genesenen sowie vollständig geimpften (jeweils einmaliger Nachweis notwendig) oder getesteten Personen (Corona-Schnelltest 24h gültig oder PCR-Test 48h gültig) möglich.
Begrenzung der Anzahl an Trainierenden
Die Anzahl der Trainierenden pro Trainingseinheit ist begrenzt. Der Mindestabstand von 1,5 m ist unbedingt einzuhalten.
Desinfektion der Hände bei Eintritt und Verlassen des Gesundheitszentrums
Desinfektion der Hände bei Eintritt und Verlassen des Gesundheitszentrums
Mindesabstand
Ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen muss jederzeit eingehalten werden.
Mund-Nase-Bedeckung
Während des gesamten Aufenthalts in unserem Gesundheitszentrum ist eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Stoßlüftung
Zusätzlich zu unseren Luftreinigungsanlagen, die die Luft zu 99,99% reinigen, führen wir in regelmäßigen Abständen auf der Trainingsfläche Stoßlüftungen durch.
Umkleide und Duschen
Die Umkleidekabinen und Duschen sind geöffnet. Auch hier gilt, zu jedem Zeitpunkt ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen einzuhalten.
Rücksicht nehmen – auf sich und andere!
Das Betreten des Gesundheitszentrums ist bei akuten Infekten, bei Kontakt zu SARS CoV-2 Infizierten sowie während einer individuellen Quarantäne nicht gestattet.
Gerätedesinfektion
Die Geräte müssen vor der Benutzung desinfiziert werden. Wir stellen wie immer Desinfektionsmittel ausreichend zur Verfügung. Gleichzeitig werden auch unsere Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen reinigen und desinfizieren.
Kontaktnachverfolgung
Vor dem Zutritt des Trainingsbereiches müsst ihr euch am Check in/out anmelden und nach dem Training wieder abmelden.